Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Abschlussbericht Oktober 2023

Auftraggeber: Landkreis Main-Spessart Marktplatz 8 97753 Karlstadt Auftragnehmer: Planungsbüro RV-K Franziusstraße 8-14 60314 Frankfurt am Main Tel.: 069 94 94 21 61 – 00 kontakt@rv-k.de www.rv-k.de Bearbeitung: Natascha Mützel Thorsten Zobel Gefördert durch: Frankfurt am Main, Oktober 2023

Inha l t 1 EINFÜHRUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.1 Hintergrund ............................................................................................................................. 1 1.2 Projektziele.............................................................................................................................. 1 1.3 Planungsraum und Planungstiefe............................................................................................ 2 1.4 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................................... 3 1.5 Grundsätze der Radverkehrsplanung...................................................................................... 4 2 VORGEHENSWEISE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3 GRUNDLAGENERMITTLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3.1 Radverkehrspotenzial.............................................................................................................. 5 3.2 Unfallanalyse ........................................................................................................................... 6 3.3 Fahrdaten STADTRADELN........................................................................................................ 8 3.4 ADFC-Fahrradklimatest ........................................................................................................... 8 4 BETEILIGUNGSPROZESS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.1 Erste Online-Beteiligung – Maßnahmenideen ...................................................................... 10 4.2 Zweite Online-Beteiligung – Maßnahmenbewertung........................................................... 11 4.3 Arbeitskreis Radverkehr ........................................................................................................ 12 4.4 Beteiligung der Landkreiskommunen und Nachbarlandkreise ............................................. 13 4.5 Weitere Beteiligung............................................................................................................... 13 5 RADVERKEHRSNETZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5.1 Zielnetz Radverkehr 2035...................................................................................................... 14 5.2 Radverkehrsnetz Bayern ....................................................................................................... 15 5.3 Bestandsnetz ......................................................................................................................... 16 6 MAßNAHMENENTWICKLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 6.1 Grundlagen Maßnahmenplanung ......................................................................................... 16 6.1.1 Innerorts ........................................................................................................................ 16 6.1.2 Außerorts....................................................................................................................... 17 6.2 Maßnahmenübersicht ........................................................................................................... 19 6.3 Priorisierung der Maßnahmen .............................................................................................. 21 6.4 Ermittlung Kostenrahmen und Kosten-Nutzen-Verhältnis ................................................... 22 6.5 Musterlösungen .................................................................................................................... 23 6.6 Besondere Herausforderungen............................................................................................. 23 6.6.1 Piktogrammketten und Geschwindigkeitsbegrenzungen ............................................. 23 6.6.2 Brücken.......................................................................................................................... 24 6.6.3 Übergang zwischen Radweg und Fahrbahn .................................................................. 25

Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 6.6.4 Nicht für den Radverkehr freigegebene Wege.............................................................. 26 6.6.5 Ausbaustandard land- und forstwirtschaftliche Wege ................................................. 26 7 BIKE-AND-RIDE-UNTERSUCHUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 8 FAHRRADWEGWEISUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.1 Planungssoftware .................................................................................................................. 32 8.2 Qualitätssicherung................................................................................................................. 32 8.3 Kosten.................................................................................................................................... 33 9 KOMMUNIKATION UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 9.1 Bundesweite Projekte ........................................................................................................... 35 9.2 Regionale Projekte ................................................................................................................ 36 9.3 Empfehlungen ....................................................................................................................... 37 10 WEITERE EMPFEHLUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 10.1 Unterhaltung und Verkehrssicherung ................................................................................... 38 10.2 Ergänzende Radverkehrsinfrastruktur .................................................................................. 40 10.2.1 Fahrradabstellanlagen................................................................................................... 40 10.2.2 Beleuchtung................................................................................................................... 41 10.2.3 Servicestationen und Ladestationen ............................................................................. 41 10.3 Miteinander auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen ..................................................... 41 10.4 Qualitätsmanagement / Radroutenplaner............................................................................ 42 10.5 Mitgliedschaft in der AGFK Bayern ....................................................................................... 43 11 AUSBLICK UND EMPFEHLUNGEN ZUR UMSETZUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 11.1 Organisatorische Empfehlungen ........................................................................................... 45 11.2 Finanzierungsmöglichkeiten.................................................................................................. 46 11.3 Webdokumentation .............................................................................................................. 47 12 ANLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Abb i ldungsver ze i chni s Abbildung 1: Aufbau von Radverkehrsnetzen auf verschiedenen Ebenenmit jeweiligen Zuständigkeiten (Quelle: Eigene Darstellung) ............................................................................................... 2 Abbildung 2: Verteilung der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung nach Unfalltyp (Quelle: Eigene Darstellung)......................................................................................................................... 7 Abbildung 3: Durchschnittsnoten des ADFC-Fahrradklima-Tests der gewerteten Städte 2020 und 2022 (Quelle: ADFC)..................................................................................................................... 9 Abbildung 4: Eingabeprozess der ersten Onlinebeteiligung Ideensammlung (Quelle: Eigene Darstellung) .......................................................................................................................................... 10 Abbildung 5: Zweite Online-Beteiligung zur Maßnahmenbewertung und -diskussion (Quelle: Eigene Darstellung)....................................................................................................................... 11 Abbildung 6: Einsatzbereiche der Führungsformen (Quelle: ERA 2010) .............................................. 17 Abbildung 7: Brücke ohne Radverkehrsanlagen in Triefenstein (links) und Karlstadt (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) .......................................................................................................... 25 Abbildung 8: Fehlende Überführung auf die Fahrbahn in Lohr a.Main auf der Jahnstraße (links), fehlende Überführung auf die Fahrbahn auf der Hausener Straße zwischen Steinfeld und Hausen (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) .................................................................. 25 Abbildung 9: Beispiele nicht für den Radverkehr freigegebener Wirtschaftswege in Kreuzwertheim (links) und Roden (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) .................................................. 26 Abbildung 10: Asphaltähnliche Deckschichten aus Gemisch von Basaltstein und Spezialsanden / heller Splittmastixasphalt (Quelle: eigene Aufnahmen) ............................................................. 27 Abbildung 11: Querprofil Hauptwirtschaftsweg mit einseitiger Querneigung (Quelle: Richtlinien für den Ländlichen Wegebau, FGSV, 2005/2016) ......................................................................... 28 Abbildung 12: Pfeilwegweiser mit Einschubplaketten nach den aktuellen FGSV-Standards in Lohr a.Main (links) und unterschiedliche Fahrradwegweiser, teilweise ohne Kilometerangaben, in Gemünden a.Main (rechts) (Quelle: eigene Aufnahme) .............................................. 30 Abbildung 13: FGSV-konforme Pfeil- (oben) und Zwischenwegweiser (unten) (Quelle: RadlLand Bayern) .......................................................................................................................................... 31 Abbildung 14: Ablauf einer Mängelmeldung mittels QR-Code und Smartphone (Quelle: Mängelmeldesystem des Planungsbüros RV-K) ............................................................... 33 Abbildung 15: Logo STADTRADELN (Quelle: STADTRADELN 2021) ....................................................... 35 Abbildung 16: Logo "Mit dem Rad zur Arbeit" (Quelle: AOK) ............................................................... 36

Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Abbildung 17: Aufkleber für Kfz als Hinweis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand (Quelle: AGFK Thüringen) ......................................................... 37 Abbildung 18: Sogenannter „Sommerweg“ im Landkreis Main-Spessart (links), verschmutzter (asphaltierter) Wirtschaftsweg (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) ............................. 39 Abbildung 19: Informationsflyer Winterdienst des Markts Holzkirchen (Quelle: www.holzkirchen.de) .......................................................................................................................................... 40 Abbildung 20: Aktion für gegenseitige Rücksichtnahme im Landkreis Main-Spessart (links), Popup zur Erntezeit im Radroutenplaner Hessen (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen, Radroutenplaner Hessen) ................................................................................................. 42 Abbildung 21: Beispiel für einen Praxisleitfaden der AGFK Bayern (links), Best Practice Beispiele für Fuß- und Radverkehr (rechts) (Quelle: agfk-bayern.de)................................................... 43 Tabe l l enver ze i chni s Tabelle 1: Unfallkategorien der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung im Landkreis Main-Spessart (20172021) ................................................................................................................................... 6 Tabelle 2: Einsatzbereiche baulicher Radwege bei Straßen der Entwurfsklasse 3 (Quelle: ERA 2010, DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) ............................................................. 18 Tabelle 3: Kostenverteilung nach Straßenklassen................................................................................. 22 Tabelle 4: Ergebnisse der Bike-and-Ride-Untersuchung aller Bahnhöfe des Landkreis Main-Spessart 29 Tabelle 5: Entwicklung Kampagnenteilnahme STADTRADELN (Quelle: STADTRADELN 2021) ............. 35

Abschlussbericht Seite 1 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 1 E i nführung 1.1 Hintergrund Der Landkreis Main-Spessart möchte die Situation für Radfahrende verbessern und den Radverkehrsanteil amModal Split sukzessive erhöhen, um dieMobilitätswende im Landkreis voranzutreiben. Durch die Stärkung des Radverkehrs als Teil des Umweltverbundes wird eine Verlagerung und Entlastung von anderen Verkehrsträgern auf den Radverkehr angestrebt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dabei soll ebenso die Intermodalität, insbesondere die Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), gefördert werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes am 9. Mai 2022 im Ausschuss für Landkreisentwicklung, Mobilität und Digitalisierung beschlossen. Die Erarbeitung durch das externe Planungsbüro RV-K fand im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 statt. Das Radverkehrskonzept adressiert insbesondere den Alltagsradverkehr. Es steht in direktem Zusammenhang mit dem Beitritt des Landkreises Main-Spessart zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) und orientiert sich dementsprechend an deren Anforderungen. 1.2 Projektziele Dem Radverkehrskonzept liegen die folgenden Projektziele zu Grunde: 1. Entwicklung eines Radverkehrsnetzes, das alle Städte, Gemeinden, Orts- und Stadtteile im Landkreis Main-Spessart miteinander verbindet. Zudem Anbindung aller Nachbarlandkreise. 2. Erstellung eines priorisierten Maßnahmenprogramms und Aufstellung eines Kostenrahmens sowie einer Kosten-Nutzen-Analyse als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Festlegung von Investitionsprogrammen und zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Bei der Entwicklung des Radverkehrsnetzes und der Maßnahmen gelten folgende Grundsätze: • Berücksichtigung aller Radfahrenden jeglichen Alters und körperlicher sowie geistiger Fitness. • Praxistauglichkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahmen. • Berücksichtigung der Belange anderer Verkehrsträger (Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr). • Integration bestehender Netzplanungen von Kommunen und überregionalen Ebenen.

Abschlussbericht Seite 2 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 1.3 Planungsraum und Planungstiefe Der Planungsraum umfasst das Gebiet des Landkreises Main-Spessart. Es wird eine Vernetzung aller Städte und Gemeinden sowie deren Stadt- und Ortsteilen angestrebt. Zielpunkt ist dabei immer die Stadt- oder Ortsmitte. Zusätzlich werden alle schienengebundenen Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs und weiterführende Schulen angebunden. Durch die zunehmende Verbreitung und konstante Leistungssteigerung von elektrisch-unterstützten Fahrrädern sind weitere Distanzen und anspruchsvolle Topografie, wie sie häufig im Planungsraum vorhanden ist, immer seltener ein Hindernis für Radfahrende. Diese Entwicklung wird bei der Netzgestaltung und Maßnahmenentwicklung berücksichtigt. Netz und Maßnahmen werden dabei unabhängig von der Baulastträgerschaft entwickelt. Soweit für kreisangehörige Kommunen Radverkehrskonzepte oder anderweitige Radverkehrsplanungen vorliegen, werden diese bei der Netzplanung und der Maßnahmenentwicklung berücksichtigt und die Schnittstellen abgestimmt. Die Planungstiefe von Radverkehrskonzepten auf kommunaler Ebene unterscheidet sich im Vergleich zu Konzepten auf Landkreisebene (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Aufbau von Radverkehrsnetzen auf verschiedenen Ebenen mit jeweiligen Zuständigkeiten (Quelle: Eigene Darstellung)

Abschlussbericht Seite 3 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Vor dem Hintergrund der Entwicklung eines zielorientierten und integrierten Radverkehrsnetzes, werden Netze aus kommunalen Konzepten als lokale Verbindung (Netzkategorie III – Basisverbindung) aufgenommen, sofern sie sich nicht mit dem Zielnetz des Landkreiskonzeptes überschneiden. 1.4 Gesetzliche Grundlagen Das Planungsbüro RV-K legt bei der Erstellung von Planungen die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Grunde. Diese sind: • Straßenverkehrsordnung (StVO), • Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO-VwV), • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Als planerische Grundlagen werden folgende Veröffentlichungen herangezogen: • die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)1, • die Hinweise für den Radverkehr außerhalb städtischer Gebiete (HRaS 2002)2, • die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008)3 und • der Nationale Radverkehrsplan 3.04. Besondere Aufmerksamkeit widmet die StVO dem Thema Verkehrssicherheit. Hier wird betont, dass die Gewährleistung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden Vorrang gegenüber der Leistungsfähigkeit Einzelner, wie z.B. der des Kfz-Verkehrs, hat. Dieser Grundsatz wird bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes berücksichtigt. Darüber hinaus wurde mit der E Klima5 ein Werk zur Erreichung der Klimaschutzziele erarbeitet, welches als Erweiterung bestehender Regelwerke gedacht ist. Darin ist formuliert, dass die Belange des Radverkehrs gegenüber den Belangen des motorisierten Verkehrs zu priorisieren sind. Die E Klima wurde bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes ebenso herangezogen. Weitere gesetzliche Vorgaben (z.B. Naturschutz, Wasserrecht, Landwirtschaft u.a.) sind im weiteren Planungsprozess der in diesem Radverkehrskonzept erarbeiteten Maßnahmenvorschläge noch zu prüfen. 1 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV e.V.), 2010, Köln. 2 Hinweise für Radverkehrsanlagen außerhalb städtischer Gebiete (HRaS 2002), FGSV e.V., 2002, Köln. 3 Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008), FGSV e.V., 2008, Köln. 4 Nationaler Radverkehrsplan 3.0, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), 2022, Berlin. 5 Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022), FGSV e.V., 2022, Köln.

Abschlussbericht Seite 4 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 1.5 Grundsätze der Radverkehrsplanung Die Beurteilung der Ist-Situation und der Maßnahmenentwicklung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes orientiert sich an folgenden Grundsätzen der Radverkehrsplanung: Verkehrssicherheit: Die Belange der Verkehrssicherheit genießen oberste Priorität und sind über die Belange der Leistungsfähigkeit zu stellen. Dies gilt für alle Verkehrsarten. Direktheit: Radfahrende sollen zügig und direkt fahren können. Umwege, Hindernisse und sonstige kritische Stellen, an denen Radfahrende Zeit verlieren, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Fahrkomfort/Attraktivität: Radfahren soll bei jeder Wetterlage und mit möglichst geringem Kraftaufwand und Verschleiß möglich sein. Eine entsprechende Oberflächenqualität der Wege wird daher angestrebt. Unter Berücksichtigung der Vermeidung von Umwegen und Reisezeitverlusten sind Strecken abseits großer Kfz-Verkehrsströme vorzuziehen. Wahlfreie Führungsform: Radfahrende sollen wo möglich wählen können, ob sie mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn oder im Seitenraum gemeinsammit dem Fußverkehr beziehungsweise im sogenannten Schattennetz6 über Nebenstraßen fahren. Erkennbarkeit Radverkehrsnetz: Ein für alle Verkehrsteilnehmende gut erkennbares Radverkehrsnetz ist anzustreben, weil dadurch die Aufmerksamkeit erhöht wird und Radfahrende den Netzverbindungen intuitiv folgen können. 2 Vorgehenswe i se Die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes umfasste verschiedene Schritte. Diese sind untenstehend in chronologischer Reihenfolge aufgelistet und kurz erläutert. Eine detaillierte Darstellung erfolgt in den darauffolgenden Kapiteln. 1. Grundlagenermittlung: Ermittlung und Analyse vorhandener Planungen sowie Darstellung von Quellen und Zielen im Kreisgebiet. Zudem Analyse von Unfällen mit Radverkehrsbeteiligung sowie von Fahrdaten des Radverkehrs (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). 2. Erste Online-Beteiligung: Auswertung der Meldungen zu Gefahrenstellen und fehlenden / mangelhaften Radwegeverbindungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Online-Beteiligung sowie Einbezug der Fahrdaten der Aktion STADTRADELN 2022 des Landkreises Main-Spessart (Anlage 4). 3. Bestandsnetzanalyse und Befahrung: Befahrung des gesamten Bestandsnetzes sowie Fotodokumentation von Mängeln und Gefahrenstellen. 6 Führung des Radverkehrs innerorts abseits der Ortsdurchfahrten und Kfz-Hauptverkehrsstraßen.

Abschlussbericht Seite 5 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 4. Netzentwurf: Entwurf eines Alltagradwegenetzes gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)7 (Anlage 6). 5. Maßnahmenentwicklung: Entwicklung von Maßnahmenempfehlungen entlang des entworfenen Alltagradwegenetzes mit Fotodokumentation (Anlage 8, Anlage 9, Anlage 11). 6. Abstimmung: Projektbegleitende Abstimmung von Netzentwurf und Maßnahmenempfehlungen im Rahmen des Arbeitskreises Radverkehr, bestehend aus Vertretungen der Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften, Fachstellen sowie weiteren Interessensvertretungen. 7. Zweite Online-Beteiligung: Erneute Einbeziehung der Bevölkerung durch Vorstellung des ersten Netz- und Maßnahmenentwurfes. Bewertung der Maßnahmen sowie Abgabe von Kommentaren der Bürgerinnen und Bürger mithilfe einer webbasierten Beteiligungsplattform (Anlage 5). https://radverkehrskonzept-msp.de/ 8. Priorisierung: Fachliche Priorisierung aller baulichen Streckenmaßnahmen (Anlage 12). 9. Kostenrahmen: Erstellung eines Kostenrahmens für die baulichen Streckenmaßnahmen. 10. Dokumentation: Aufbereitung und Darstellung der Ergebnisse. 11. Datenübergabe: Übergabe aller Daten in digitaler Form als Grundlage für weitere verwaltungsinterne und -externe Prozesse. 12. Konzeptvorstellung: Präsentation der Ergebnisse im Kreistag. 3 Grundl agenermi t t l ung Vorhandene Planungen und Bestandsdaten, die dem Planungsbüro zu Beginn des Projektes überreicht wurden, wurden in einem ersten Schritt gesichtet. Um ein umfassendes Bild der Situation des Radverkehrs im Landkreis zu erhalten, wurden zudem weitere Grundlagendaten analysiert. Darunter zählt eine Abschätzung des Radverkehrspotenzials, eine Analyse von Unfällen mit Radverkehrsbeteiligung, die Analyse von Fahrdaten der Aktion STADTRADELN sowie die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatest. 3.1 Radverkehrspotenzial Um das Radverkehrspotenzial im Landkreis abzuschätzen, wurden Pendelverflechtungen mit einer für Radfahrende relevanten Distanz analysiert. Die Daten liegen auf Gemeindeebene vor und berücksichtigen alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Dabei zeigt sich, dass die 7 Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) 2008, FGSV e.V., 2008, Köln.

Abschlussbericht Seite 6 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 wichtigsten Pendel-Achsen entlang des Mains sowie in und aus den größeren Städten des Landkreises verlaufen. Alle relevanten Pendel-Verflechtungen sind in Anlage 1 dieses Abschlussberichtes abgebildet. Die wichtigsten regionalen Pendelverbindungen des Landkreises Main-Spessart bestehen mit Würzburg, dem Main-Tauber-Kreis, der Stadt Schweinfurt und der Stadt Hammelburg im Landkreis Bad Kissingen. Diese weisen eine Distanz auf, die im Alltag in der Regel nicht ausschließlich mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Für die Pendelverflechtungen nach Würzburg, Hammelburg und Aschaffenburg, wo eine direkte Bahnverbindung besteht, ist eine Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV entscheidend, die wesentlicher Bestandteil der Potenzialbetrachtung ist. Die ermittelten Pendelverbindungen wurden für die Erstellung eines Zielnetzes Radverkehr herangezogen und zusätzlich mit der Topografie, der Siedlungsstruktur, der Entfernung zwischen den Orten sowie der Versorgungsfunktion innerhalb der Orte ergänzt. Damit werden der heterogenen Struktur des Landkreises Main-Spessart mit den eher ländlich geprägten Strukturen im Spessart und der dichter besiedelten Mainachse Rechnung getragen. 3.2 Unfallanalyse Ein Hinweis auf Mängel in der Radverkehrsführung sind Häufungen von Unfällen, insbesondere, wenn diese typgleich oder typähnlich sind. Vor diesem Hintergrund wurden die zum Zeitpunkt der Konzepterstellung verfügbaren Daten von Unfällen im Landkreis Main-Spessart mit Beteiligung von Radfahrenden der Jahre 2017 bis 2021 ausgewertet. Die Anzahl der polizeilich gemeldeten Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung im Landkreis in diesem Zeitraum beträgt insgesamt 2648. Die Unfallfolgen (Unfallkategorie) teilen sich wie in Tabelle 1 dargestellt auf. Tabelle 1: Unfallkategorien der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung im Landkreis Main-Spessart (2017-2021) Unfallkategorie Unfälle mit Getöteten Unfälle mit Schwerverletzten Unfälle mit Leichtverletzten Anzahl 4 83 177 In Abbildung 2 ist die Verteilung der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung nach Unfalltyp im Landkreis Main-Spessart dargestellt. Eine weitere Übersicht der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung in Form einer Unfallkarte ist in Anlage 2 Bestandteil des Abschlussberichtes. 8 Statistische Ämter des Bundes und der Länder, unfallatlas.statistikportal.de, 2022 [zuletzt abgerufen am 10.05.2023].

Abschlussbericht Seite 7 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Abbildung 2: Verteilung der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung nach Unfalltyp (Quelle: Eigene Darstellung) Wie bundesweit üblich, dominiert auch im Landkreis Main-Spessart vor allem innerorts der Unfalltyp Einbiegen/Kreuzen. Dieser Unfalltyp weist häufig auf ungenügend gesicherte Querungen von Radverkehrsanlagen an Einmündungen oder Grundstückszufahrten hin. Die Sicherung solcher Einmündungen und Grundstückszufahrten stellt daher einen wesentlichen Bestandteil der Maßnahmenplanung dar. Ebenso haben Abbiegeunfälle im Unfallgeschehen des Radverkehrs ein hohes Gewicht. Dieser meist innerorts auftretende Unfalltyp weist auf Defizite der Radverkehrsführung, insbesondere an Knotenpunkten, hin. Ein Schwerpunkt ist daher die Untersuchung der Knotenpunktführung im Landkreis Main-Spessart an solchen Unfallschwerpunkten. Generell ist bei der Unfalluntersuchung zu berücksichtigen, dass die Dunkelziffer an nicht-gemeldeten Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrenden sehr hoch ist. Eine Studie zur Unfalldokumentation9 hat aufgezeigt, dass die tatsächliche Anzahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden dreimal so hoch ist, wie die Anzahl der durch die Polizei erfassten Verkehrsunfälle. Alle Unfallstellen wurden bei der Befahrung intensiv betrachtet, um mögliche Mängel in der Infrastruktur zu ermitteln. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt für alle Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung in Bayern eineWebanwendung (https://baysis.bayern.de/radkarte-bayern/) zur Verfügung. 9 Fahrradunfallstudie Münster, Gemeinschaftsprojekt von Polizeipräsidium Münster, Universitätsklinikum Münster, Unfallforschung der Versicherer, 2010. Fahrunfall 23 % Abbiegeunfall 11 % Einbiegen-/ Kreuzen-Unfall 28 % Unfall durch ruhenden Verkehr 2 % Unfall im Längsverkehr 14 % Sonstiger Unfall 22 % Verteilung der Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung nach Unfalltyp

Abschlussbericht Seite 8 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Die Daten sind ab dem Jahr 2018 bis einschließlich 2022 verfügbar und können nach Gemeinde, Landkreis, Straßenklasse, Unfallkategorie und Unfalltyp gefiltert dargestellt werden. 3.3 Fahrdaten STADTRADELN Im Zuge der Kampagne STADTRADELN, an der der Landkreis Main-Spessart im Jahr 2022 bereits zum siebten Mal in Folge teilgenommen hat, ist es den teilnehmenden Radfahrenden möglich gewesen, die gefahrenen Strecken mittels Smartphone-App und GPS-Empfang zu dokumentieren. Die Daten werden anonymisiert, aufbereitet und dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Eine planerische Auswertung wird dadurch möglich. Es ist erkennbar, welche Wege von Radfahrenden aktuell intensiv genutzt werden. Hier sind insbesondere der Mainradweg zu nennen, der die größten Städte im Landkreis miteinander verbindet sowie die weiteren touristischen Routen (Saaleradweg, Wernradweg, Röhn-Sinntal-Radweg), die entlang der für den Radverkehr topografisch günstigen Tallagen führen. Hieraus können Rückschlüsse für die Netz- und Maßnahmenplanung gezogen werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich trotz der hohen Anzahl von 1121 Radfahrenden10 um eine Momentaufnahme handelt. Die Auswertung der gefahrenen Strecken ist in Anlage 3 Bestandteil des Abschlussberichtes. 3.4 ADFC-Fahrradklimatest Die Ergebnisse der vergangenen ADFC-Fahrradklimatests11 wurden gesichtet. Im Landkreis Main-Spessart haben im letzten Fahrradklimatest 2022 nur in der Stadt Lohr a.Main ausreichend Personen an der Umfrage teilgenommen, um in die Wertung zu kommen (in Abhängigkeit der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner eines Ortes, wird eine Wertung ab 50-100 Teilnahmen erstellt). Im Jahr 2020 sind sowohl die Stadt Lohr a.Main als auch die Stadt Marktheidenfeld in die Wertung gekommen. Für die vorangegangenen Jahre sowie andere Kommunen liegen im Landkreis keine Ergebnisse vor. Die Durchschnittsnote nach Schulnoten lag in der Stadt Lohr a.Main im Jahr 2022 bei 3,8. Im Jahr 2020 lag die Durchschnittsnote bei einer insgesamt geringeren Anzahl an Teilnehmenden bei 3,9. In Marktheidenfeld wurde die Fahrradfreundlichkeit 2020 mit 4,1 bewertet. Damit liegt die Stadt Lohr a.Main im Mittel der Orte der Größenklasse < 20.000 Einwohner und die Stadt Marktheidenfeld darunter. 10 Pressemitteilung Main-Spessart 2023, https://www.main-spessart.de/aktuelles/pressemitteilungen/archiv-2022/6919.Rekordergebnis-beim-STADTRADELN.html, [zuletzt abgerufen am 10.05.2023]. 11 ADFC 2023, https://fahrradklima-test.adfc.de/ergebnisse, [zuletzt abgerufen am 10.05.2023].

Abschlussbericht Seite 9 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Abbildung 3: Durchschnittsnoten des ADFC-Fahrradklima-Tests der gewerteten Städte 2020 und 2022 (Quelle: ADFC) Der größte Handlungsbedarf wird seitens der Teilnehmenden in Lohr a.Main in den Bereichen Fahrradmitnahme im ÖV, Führung an Baustellen sowie Öffentliche Fahrräder gesehen. In Marktheidenfeld wurden Defizite in den Kategorien Fahrradförderung in jüngster Zeit, öffentliche Fahrräder und Kontrolle von Falschparkern auf Radwegen gesehen. Am besten wurden in Lohr a.Main 2022 die Kategorien Erreichbarkeit des Stadtzentrums, Spaß oder Stress, zügiges Radfahren sowie insbesondere, im Vergleich zu anderen Orten, die Oberfläche der Radwege bewertet. In Marktheidenfeld wurden 2020 ebenso die Erreichbarkeit des Stadtzentrums sowie die Oberfläche der Radwege unter allen Kategorien am positivsten bewertet. Hervorzuheben ist die sehr positive Bewertung der geöffneten Einbahnstraßen in Gegenrichtung. 4 Bete i l i gung sprozess Die Erstellung des Konzeptes wurde von einem umfassenden Beteiligungsprozess begleitet, mit dem Ziel, von der Fach- und Ortskenntnis der Beteiligten zu profitieren und die Maßnahmen schon frühzeitig im Planungsprozess abzustimmen. Beteiligt wurden die Kreisverwaltung, die Kommunen des Landkreises sowie die Nachbarlandkreise, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit in zwei OnlineBeteiligungen. 3,9 4,1 3,8 1 2 3 4 5 Lohr a.Main Marktheidenfeld Durchschnittsnoten im ADFC-Fahrradklima-Test 2020 2022

Abschlussbericht Seite 10 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 4.1 Erste Online-Beteiligung – Maßnahmenideen Abbildung 4: Eingabeprozess der ersten Onlinebeteiligung Ideensammlung (Quelle: Eigene Darstellung) Zu Beginn des Projektes wurde über einen Zeitraum von fünf Wochen vom 27. Juni 2022 – 31. Juli 2022 eine Online-Beteiligung durchgeführt (http://msp.online-beteiligung-radverkehr.de/). Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises hatten die Möglichkeit Gefahrenstellen und fehlende oder mangelhafte Radverbindungen zu melden (siehe Abbildung 4). Auf die Möglichkeit der Beteiligung wurde mittels Pressemitteilungen und Beiträgen in den sozialen Medien sowie in einigen Mitteilungsblättern der Kommunen hingewiesen. Insgesamt sind dabei 950 Meldungen von mehr als 500 Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Eine Übersicht über die Meldungen befindet sich in Anlage 4 sowie auf einer interaktiven Onlinekarte unter http://msp.online-beteiligung-radverkehr.de/?a=reports Alle Meldungen wurden gesichtet und, sofern sie auf dem angestrebten Zielnetz Radverkehr liegen, während der Befahrung geprüft. Der Link wurde allen Projektbeteiligten und den Landkreiskommunen zur Verfügung gestellt. So können auch Anregungen, die nicht auf dem definierten Zielnetz Radverkehr liegen und für die daher keine Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden sind, durch die zuständigen Träger und Institutionen berücksichtigt werden.

Abschlussbericht Seite 11 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Teilnehmende hatten zudem die Möglichkeit einen Newsletter zum Radverkehrskonzept zu abonnieren, um somit weiterhin über den Projektfortschritt informiert zu bleiben. Insgesamt sechs Newsletter wurden im Projektzeitraum verschickt. 4.2 Zweite Online-Beteiligung – Maßnahmenbewertung In einer weiteren Beteiligungsrunde konnten Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 24. Februar 2023 und dem 24. März 2023 den Entwurf zum Alltagsradwegenetz online einsehen und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten und kommentieren (www.radverkehrskonzept-msp.de). Die Bewertung der im Vorfeld mit den Kommunen abgestimmten Maßnahmen erfolgte mittels „Daumen hoch“- und „Daumen runter“-Setzen. Insgesamt wurden 6.001 positive und 885 negative Bewertungen abgegeben. Die Anzahl der Bewertungen durch die Bürgerinnen und Bürger ist auf den Maßnahmendatenblättern, die zu baulichen Streckenmaßnahmen erstellt wurden, dargestellt. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung sind außerdem in die Priorisierung der Maßnahmen eingeflossen. Eine Darstellung der Maßnahmenbewertung kann in Anlage 5 eingesehen werden. Abbildung 5: Zweite Online-Beteiligung zur Maßnahmenbewertung und -diskussion (Quelle: Eigene Darstellung) Die Möglichkeit Maßnahmen zu kommentieren und dabei auch Bezug auf Kommentare von anderen Teilnehmenden zu nehmen, wurde 494-mal genutzt. Bei Maßnahmen, die ausschließlich positiv bewertet wurden, sind auch die Kommentare durchgehend positiv. Bei Maßnahmen, bei denen es sowohl positive als auch negative Bewertungen gibt, ist dies teilweise auch in den Kommentaren zu erkennen. Die Diskussion zu den einzelnen Maßnahmen spiegelt dabei in der Regel die fachliche Diskussion wider. Eine eindeutige Empfehlung zur Verbesserung der Radverkehrssituation, die allen Beteiligten gerecht wird, ist häufig nicht möglich. Es werden dabei insbesondere die folgenden Fragestellungen diskutiert: • Neubau straßenbegleitender Radwege oder Ausbau bestehender forst- oder landwirtschaftlicher Wege.

Abschlussbericht Seite 12 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 • Notwendigkeit des vorgeschlagenen Oberflächenausbaus (Asphalt, Beton o. Ä.) insbesondere auf forstwirtschaftlichen Wegen. • Verkehrssicherheit auf Verbindungen für den Schülerradverkehr mit hohem Kfz-Verkehrsanteil. Diese Fragestellungen werden in Kapitel 10 erläutert. Zudem können alle abgegebenen Kommentare weiterhin über den oben genannten Link eingesehen werden. 4.3 Arbeitskreis Radverkehr Die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes wurde durch einen neu gebildeten Arbeitskreis Radverkehr begleitet und gelenkt. Er setzt sich aus Vertretenden der folgenden Institutionen zusammen: • Polizeiinspektion Karlstadt • Gebietsverkehrswacht Lohr/Gemünden e.V. • Kreisverkehrswacht Main-Spessart e.V. • Landratsamt Main-Spessart – Landkreisentwicklung • Landratsamt Main-Spessart – Medienkommunikation • Landratsamt Main-Spessart – Mobilitätsmanagement • Landratsamt Main-Spessart – Naturschutz • Landratsamt Main-Spessart – Qualitätsmanagement Radwege, Tourismus • Landratsamt Main-Spessart – Regionalmanagement • Landratsamt Main-Spessart – Tiefbau • Landratsamt Main-Spessart – Verkehrswesen • Planungsbüro RV-K • Staatliches Bauamt Würzburg Folgende Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften (VG) haben teilgenommen: • Stadt Arnstein • Gemeinde Eußenheim • Markt Frammersbach • Stadt Gemünden a.Main • Stadt Karlstadt • Stadt Lohr a.Main • Stadt Marktheidenfeld • Stadt Rieneck • Markt Triefenstein • VG Burgsinn • VG Gemünden a.Main • VG Kreuzwertheim • VG Lohr a.Main

Abschlussbericht Seite 13 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 • VG Marktheidenfeld • VG Partenstein • VG Zellingen Der Arbeitskreis traf sich während des Projektes insgesamt dreimal. Im Rahmen dieser Termine wurden das Vorgehen und die Schwerpunkte des Radverkehrskonzeptes erläutert und gemeinsam festgelegt sowie die Zwischenergebnisse diskutiert und Änderungsvorschläge aufgenommen. Der erste Termin diente der Vorstellung des Vorgehens bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes durch das Planungsbüro sowie der Vermittlung der Relevanz des Themas Radverkehr für die Verkehrswende. Die zweite Sitzung des Arbeitskreises wurde in zwei regional geteilten Gruppen durchgeführt und fand an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Gegenstand der Sitzungen war die Diskussion der Netz- und Maßnahmenempfehlungen sowie eine Bewertung dieser nach Priorität. In der dritten Arbeitskreissitzung wurde das finale Zielnetz mit den fachlich priorisierten Maßnahmen sowie weitere Bausteine des Konzeptes, wie bspw. die Bike-and-Ride-Analyse, vorgestellt. 4.4 Beteiligung der Landkreiskommunen und Nachbarlandkreise Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises wurden über den gesamten Projektzeitraum im Rahmen des Arbeitskreises eingebunden. Zusätzlich wurde mit der Stadt Lohr a.Main aufgrund der hohen Anzahl an Maßnahmen, die einen erhöhten Abstimmungsbedarfs erforderten, ein Online-Termin durchgeführt. Darüber hinaus fand eine Vielzahl an Abstimmungen per E-Mail oder Telefon zwischen den Kommunen, dem Planungsbüro sowie dem Landkreis Main-Spessart statt. Die Netz- und Maßnahmenplanung wurde den Nachbarlandkreisen zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Abhängig von der Anzahl der grenzüberschreitenden Berührungspunkte fand die Abstimmung auf unterschiedlichen Wegen statt. Teilweise per E-Mail und teilweise fanden tiefergehende Abstimmungsgespräche statt. Darüber hinaus nahmen aus einigen Nachbarlandkreisen Vertretende aus der Verwaltung an der letzten Arbeitskreissitzung teil. 4.5 Weitere Beteiligung Während des Planungsprozesses wurden auch die Träger öffentlicher Belange in die Entwicklung des Radverkehrskonzeptes einbezogen. Diese hatten die Gelegenheit eine Rückmeldung zu den geplanten Maßnahmen abzugeben. Folgende Träger öffentlicher Belange wurden eingebunden: • Forstämter Stiftung Juliusspital Würzburg – Abteilung Forstbetrieb

Abschlussbericht Seite 14 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 • Bayerische Staatsforsten – Forstbetrieb Arnstein • Bayerische Staatsforsten – Forstbetrieb Heigenbrücken • Bayerische Staatsforsten – Forstbetrieb Rothenbuch • Bayerische Staatsforsten – Forstbetrieb Hammelburg • Alle beteiligten Fachstellen Vereinzelt fanden separate Abstimmungsgespräche zu bestimmten Maßnahmen sowie dem grundsätzlichen Vorgehen statt. Eine detaillierte Einschätzung der Fachstellen zu den einzelnen Maßnahmen war auf konzeptioneller Ebene nicht möglich, sodass diese bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen hinzugezogen werden müssen. 5 Radverkehrsnetz Die Erarbeitung des Radverkehrsnetzes bildet die Grundlage für die Maßnahmenempfehlungen im Rahmen des Radverkehrskonzeptes. Durch das Radverkehrsnetz werden für den Radverkehr besonders wichtige Verbindungen abgebildet. Dies bedeutet, dass diese Verbindungen regelmäßig einer Qualitätskontrolle unterzogen werden und ganzjährig befahrbar sein sollen. Eine durchgehende Erkennbarkeit des Netzes ist durch Radverkehrsanlagen, Markierungen und Fahrradwegweisung anzustreben. So kann eine Bündelung des Radverkehrs erreicht werden. Ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen steigert die Wahrnehmung des Radverkehrs bei anderen Verkehrsteilnehmenden, die ihr Verhalten daraufhin anpassen, was zu einer verbesserten Verkehrssicherheit aller führt. Der Verkehrsraum sollte selbsterklärend und die Übergänge zwischen Führungsformen so gestaltet sein, dass sie leicht nachzuvollziehen sind. 5.1 Zielnetz Radverkehr 2035 Als Grundlage für das Radverkehrskonzept wurde ein Zielnetz Radverkehr erarbeitet (Anlage 6). Das Zielnetz stellt den Wunschzustand des Radverkehrsnetzes nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen dar. Im Ist-Zustand ist das Zielnetz im Gegensatz zum Bestandsnetz noch nicht überall sicher und komfortabel befahrbar. Das Zielnetz Radverkehr im Landkreis Main-Spessart umfasst insgesamt eine Länge von etwa 1.170 Kilometern (1. und 2. Kategorie exklusive der 3. Kategorie Basisverbindung).

Abschlussbericht Seite 15 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Gemäß den Vorgaben zur Netzsystematik in den RIN12 wurde das Netz in die folgenden drei Kategorien unterteilt: • 1. Kategorie – Übergeordnete Radhauptverbindung (220 km): Übergeordnete Verbindung für den Alltagsradverkehr mit besonders hohem Potenzial, z.B. zwischen Ober- undMittelzentren, von Grundzentren zu Mittelzentren und zwischen Grundzentren. • 2. Kategorie – Radhauptverbindung (950 km): Verbindung von Gemeinden / Gemeindeteilen ohne zentralörtliche Funktion zu Grundzentren und Verbindung zwischen Gemeinden / Gemeindeteilen ohne zentralörtliche Funktion und mit hohem Potenzial für den Alltagsradverkehr. Außerdem Verbindung zur Anbindung von Bahnhöfen und weiterführenden Schulen, sofern diese nicht in der 1. Kategorie aufgeführt sind. • 3. Kategorie – Basisverbindung (90 km): Verbindung von Stadtteilzentren zum Hauptzentrum der Mittel- und Grundzentren, Verbindung von Stadtteil- / Ortsteilzentren untereinander sowie zwischen Wohngebieten und allen wichtigen Zielen. Basisverbindungen werden in der Netz- und Maßnahmenplanung auf Landkreisebene nicht berücksichtigt. Sofern eine kommunale Netzplanung existiert oder bestimmte Verbindungen durch Kommunen angeregt worden sind, wurden diese informativ in das Zielnetz Radverkehr aufgenommen. In der Regel erfolgte hierbei keine Prüfung der Verbindungen vor Ort. Auch werden keine Maßnahmen auf Basisverbindungen empfohlen. Bei der Netzplanung ist zu berücksichtigen, dass der Umwegefaktor gemäß den ERA13 maximal 1,2 gegenüber der kürzesten möglichen Verbindung und maximal 1,1 gegenüber parallelen Hauptverkehrsstraßen betragen darf und dass keine zusätzlichen Steigungen bewältigt werden müssen. Reisezeitverluste sind zu berücksichtigen und mit ggf. auftretenden Umwegen abzuwägen. Das vorliegende Radverkehrskonzept wurde ausschließlich für den Alltagsradverkehr entwickelt. Reine Freizeitverbindungen sind kein Bestandteil der Netzentwicklung. Streckenweise überschneiden sich allerdings Alltagsradverkehrsnetz und Freizeitradverkehrsnetz. 5.2 Radverkehrsnetz Bayern Das Radverkehrsnetz Bayern ist ein vom Freistaat Bayern landesweit für den Alltagsradverkehr konzipiertes Netz, das alle bayerischen Städte und Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbinden soll.14 Derzeit werden zu dem vom Freistaat entwickelten und mit den Kommunen auf Landkreisebene bereits abgestimmten Netzentwurf, die Stellungnahmen der staatlichen Bauämter 12 RIN 2008, FGSV e.V., 2008, Köln. 13 ERA 2010, FGSV e.V., 2010, Köln. 14 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB 2023), https://www.radverkehr.bayern.de/radverkehrsnetz-bayern/index.php, [zuletzt abgerufen am 17.05.2023].

Abschlussbericht Seite 16 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 eingeholt (Stand 2023). Nach Befahrung soll das entworfene Radnetz in den kommenden Jahren sukzessive realisiert und durch eine wegweisende Beschilderung ausgestattet werden. Dem Ausbau soll eine erhöhte Priorität eingeräumt werden, sodass in Zukunft Fördermittel für Maßnahmen auf dem Radverkehrsnetz Bayern zu erwarten sind. Das Radverkehrsnetz Bayern wird auf dem Zielnetz des Radverkehrskonzeptes durch die Radverbindungen der 1. Kategorie als Übergeordnete Radhauptverbindung abgebildet. 5.3 Bestandsnetz Zusätzlich zum Zielnetz Radverkehr 2035 wurde ein Bestandsnetz entwickelt. Das Bestandsnetz setzt sich aus denjenigen Radwegeverbindungen des Zielnetzes zusammen, die auch ohne Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ausgeschildert werden können. Es ist bereits im Ist-Zustand mit Blick auf die Kriterien Verkehrssicherheit, Direktheit und Fahrkomfort ausreichend gut befahrbar, auch wenn in einzelnen Kriterien noch kleinere Mängel bestehen können. Das Bestandsnetz bildet die Grundlage für eine kreisweite Fahrradwegweisung. Es ist in Anlage 7 Bestandteil des Radverkehrskonzeptes. 6 Maßnahmenentwi ck l ung Dort wo das Zielnetz Radverkehr 2035 Mängel in der Verkehrssicherheit, dem Fahrkomfort oder der direkten Führung aufweist, wurden Maßnahmen empfohlen. Grundlage für die Maßnahmenempfehlungen bilden verschiedene gesetzliche Grundlagen, die im folgenden Kapitel erläutert werden. Im Anschluss werden die empfohlenen Maßnahmen dargestellt. 6.1 Grundlagen Maßnahmenplanung Für die Maßnahmenentwicklung werden innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschiedliche Standards angestrebt. Die aktuellen und die in Kapitel 1.4 und 1.5 entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Grundsätze der Radverkehrsplanung, werden im Folgenden aufgeführt und erläutert. 6.1.1 Innerorts Grundsätzlich kann der Radverkehr innerorts getrennt vom Kfz-Verkehr oder im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Eine strikte Vorgabe, wann welche Führungsform für den Radverkehr zu wählen ist, existiert nicht. Die in Abbildung 6 dargestellten Einsatzbereiche in Abhängigkeit von KfzStärke und zulässiger Höchstgeschwindigkeit dienen als Orientierung und werden in der Maßnahmenentwicklung entsprechend berücksichtigt.

Abschlussbericht Seite 17 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Die Wahl der Führungsform hängt zusätzlich von folgenden Faktoren ab: • Flächenverfügbarkeit: Sowohl auf der Fahrbahn als auch im Seitenraum. • Schwerverkehrsstärke: Je höher, desto eher Seitenraumführung. • Parken: Je höher die Parknachfrage und je häufiger die Parkwechselvorgänge, desto eher Seitenraumführung. • Anschlussknotenpunkte: Je mehr Einmündungen und Zufahrten und je höher die Belastung, desto eher Fahrbahnführung. • Längsneigung: Bei Steigungen eher Seitenraumführung, bei Gefälle eher Fahrbahnführung. 6.1.2 Außerorts In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)15 sowie der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)16 werden die Einsatzbereiche baulicher Radwege in Abhängigkeit der Straßenentwurfsklassen (Ausbaustandard) näher definiert. Bei Entwurfsklasse 1 und Entwurfsklasse 2 sind bauliche Radwege, teilweise straßenunabhängig geführt, erforderlich. Bei Entwurfsklasse 3 ist die Notwendigkeit straßenbegleitender Radwege von weiteren Faktoren abhängig (siehe Tabelle 2). Bei Entwurfsklasse 4 kann der Radverkehr in der Regel auf der Fahrbahn geführt werden. 15 ERA 2010, FGSV e.V., 2010, Köln. Kapitel 9.1.3. 16 RIN 2008, FGSV e.V., 2008, Köln, Kapitel 4.7. Abbildung 6: Einsatzbereiche der Führungsformen (Quelle: ERA 2010)

Abschlussbericht Seite 18 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Tabelle 2: Einsatzbereiche baulicher Radwege bei Straßen der Entwurfsklasse 3 (Quelle: ERA 2010, DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) Vzul = 100 km/h Vzul = 70 km/h DTV < 2.500 Kfz/24 h Kein baulicher Radweg Kein baulicher Radweg DTV 2.500 – 4.000 Kfz/24 h Baulicher Radweg Kein baulicher Radweg DTV > 4.000 Kfz/24 h Baulicher Radweg Baulicher Radweg Bei Vorliegen einer besonderen Netzbedeutung (bspw. Schulverkehr oder bedeutende Freizeitverbindung) können bauliche Radwege auch dort sinnvoll sein, wo die Regelwerke dies aufgrund von Ausbaustandard, zulässiger Höchstgeschwindigkeit und Verkehrsstärke nicht vorsehen. Weitere Rahmenbedingungen, die die Einsatzbereiche von baulichen Radwegen beeinflussen und diese auch bei Straßen der Entwurfsklasse 4 erforderlich machen können, sind gemäß der Hinweise zum Radverkehr außerhalb städtischer Gebiete (HRaS)17 • Verkehrsstärke Schwerverkehr, • Verkehrsstärke Radverkehr, • Verbindungsfunktion der Strecke, • Kurvigkeit der Straße (schlechte Sichtbeziehungen), • Topografie der Strecke sowie • Unfallhäufigkeit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Es ist davon auszugehen, dass mit der Novellierung der ERA, die sich zum Abschluss des vorliegenden Konzeptes noch in der Erarbeitungsphase befand, eine Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr bereits bei deutlich geringerer Kfz-Belastung und in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Netzkategorie vorgesehen ist. In den Musterlösungen und Qualitätsstandards der Länder Hessen und Baden-Württemberg18 werden diese Aspekte bereits berücksichtigt. Auch in Bayern wird vorgesehen Musterlösungen zu veröffentlichen, die sich an den vorhandenen Musterlösungen der Länder Hessen und Baden-Württemberg orientieren sowie den Neuerungen der FGSV-Regelwerke anpassen19. Im Rahmen der Maßnahmenplanung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Main-Spessart wurde zwischen der ERA 2010, den im Zuge der Novellierung zu erwartenden Neuerungen sowie den Musterlösungen der Länder Hessen und Baden-Württemberg abgewogen. Aus diesem Grund werden in 17 HRaS 2002, FGSV e.V., 2002, Köln. 18 Hierbei handelt es sich um länderspezifische Ergänzungen zu den Regelwerken der FGSV bei der Führung des Radverkehrs. 19 AGFK Bayern 2023, https://agfk-bayern.de/agfk-bayern-facharbeitskreissitzung-musterloesungen-fuer-den-radverkehr-inbayern/, [zuletzt abgerufen am 22.05.2023].

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