Baubroschüre

7 Landkreis Main-Spessart Das Baugrundstück Prüfliste für den Grundstückskauf • öffentliches Recht: Bebaubarkeit prüfen (Bebauungsplan und ggf. Flächennutzungsplan einsehen) a) Art und Maß der baulichen Nutzung (Wohngebiet, Grund- und Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse usw.) b) Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien, Grünflächen usw.) c) Baugestaltung (Dachform und -neigung) d) Abstandsflächen • Privatrecht a) Wegerechte b) Sonstige Nutzungsrechte Dritter 2.2 Der Bebauungsplan Die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt der Gemeinderat. Im Regelfall wird der geplante Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung ausgelegt und den Bürgern erläutert. Anregungen und Bedenken der Bürger werden festgehalten und dem Gemeinderat mitgeteilt. Der Rat entscheidet anschließend, wie weit derartige Anregungen bereits die Planentwürfe beeinflussen und beschließt dann den endgültigen Entwurf zur „Auslegung“. Der Entwurf des Bebauungsplanes, der aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung besteht, wird regelmäßig einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben und mit dem Hinweis versehen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der Gemeinderat prüft die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen. Der dann als Satzung beschlossene Bebauungsplan wird von kreisangehörigen Gemeinden dem Landratsamt nur noch in wenigen Ausnahmefällen zur Genehmigung vorgelegt, im Regelfall jedoch nach Fassung des Satzungsbeschlusses unmittelbar öffentlich bekanntgemacht und damit rechtskräftig. Der Bebauungsplan und die Begründung können jederzeit eingesehen werden. Auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Umlegung Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ausgewiesen und das Gebiet in bebauungsfähige Grundstücke eingeteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dabei eine Baulandumlegung erforderlich sein. 09353 982255 • www.karlburger-holzbau.de Neubau • Anbau • Aufstockung Holzhausbau

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