Energiefibel

21 4. Energieausweis 4.1 Allgemeines Was ist ein Energieausweis für Gebäude? Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ermöglicht verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu ver- gleichen. Die Darstellung des Energieverbrauches erfolgt mittels einer Farbverlaufs- skala unter Angabe des individuellen Endenergiebedarfs sowie des individuellen Primärenergiebedarfs: (Quelle: dena/BMVBS) Hierbei gibt der Endenergiebedarfswert an, welche berechnete „Energiemenge” das konkrete Gebäude tatsächlich pro Jahr für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigt. Der Wert ist ein guter Orientierungswert für den Energiebedarf und damit die Energiekosten eines Gebäudes. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt hingegen neben dem Endenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers bis zur Nutzung im Gebäude anfallen. Der Wert zeigt somit auf, wie umweltverträglich ein Gebäude ist. Die Grundlagen über Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wann wird ein Energieausweis benötigt? Bei Bau, Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes ist ein Energieausweis auszustellen. Dieser ist dem Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer vorzulegen.

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