Energiefibel

23 Vergleichbarkeit unterschiedlicher Immobilien. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im Bedarfsausweis nicht der tatsächliche Verbrauch angegeben wird, sondern ein nutzerunabhängiger „Normverbrauch“. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert der Verbrauchsausweis nicht auf einer Analyse des Gebäudes, sondern auf dem tatsächlich gemessenen (witterungsbereinigten) Energieverbrauch (z.B. der letzten drei Jahre) eines Gebäudes. Somit ist der Verbrauchsausweis sehr stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig und eignet sich nur sehr eingeschränkt für einen energetischen Vergleich unterschiedlicher Gebäude, da Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden. Eine fundierte Modernisierungsempfehlungen („Welche Maßnahme bringt welchen energetischen Vorteil?“) ist anhand des Verbrauchsausweises daher kaum möglich. Im Vergleich der beiden Energieausweise ist abschließend festzustellen, dass der Bedarfsausweis zu wesentlich aussagekräftigeren Ergebnissen führt. Da die genaue Analyse eines Gebäudes allerdings sehr zeitintensiv ist, muss für die Erstellung eines Bedarfsausweises mit deutlich höheren Kosten gegenüber dem Verbrauchsausweis gerechnet werden. 4.2 Rechtliches Wie sieht der Energieausweis für Wohngebäude aus? Der Energieausweis für Wohngebäude besteht aus folgenden fünf Seiten: • Seite 1: Allgemeine Daten wie Standort, Gültigkeit, Art der Datenerhebung usw. • Seite 2: Auskunft über den Energieverbrauch in Form eines Bedarfsausweises • Seite 3: Auskunft über den Energieverbrauch in Form eines Verbrauchsausweises Da sich der Hausbesitzer vor der Berechnung entscheidet, welche Ausweisart er bevorzugt, wird im Ausweis nur Seite 2 oder Seite 3 ausgefüllt. • Seite 4: Erklärung der wichtigsten Fachbegriffe • Anhang: Modernisierungsempfehlungen

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