Energiefibel

68 Kleinwasserkraft DIVE-Turbine Bei der DIVE-Turbine handelt es sich um eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Kaplanturbine. Sie ist ebenfalls doppelt reguliert, wobei die Drehzahlvariation die verstellbaren Laufschaufeln ersetzt. Das Besondere an der Turbine ist der komplette Unterwasserbetrieb inklusive Generator. Der bauliche Aufwand wird dadurch erheblich reduziert und es ergeben sich neue Möglichkeiten, wie z.B. an bereits vorhandenen Querverbauungen in Fließgewässern. Entwickelt und zur Marktreife gebracht wurde die DIVE von Fella Maschinenbau GmbH Amorbach in Zusammenarbeit mit Oswald Elektromotoren GmbH in Miltenberg. Die Fertigungstiefe für dieses Produkt beträgt annähernd 100 %. Vergütungssätze „Strom aus Wasserkraft“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 Für Strom aus Wasserkraft beträgt die Vergütung bis einschließlich einer Bemessungsleistung 500 kW 12,7 Cent / kWh bis einschließlich einer Bemessungsleistung 2 MW 8,3 Cent / kWh bis einschließlich einer Bemessungsleistung 5 MW 6,3 Cent / kWh bis einschließlich einer Bemessungsleistung 10 MW 5,5 Cent / kWh bis einschließlich einer Bemessungsleistung 20 MW 5,3 Cent / kWh bis einschließlich einer Bemessungsleistung 50 MW 4,2 Cent / kWh ab einschließlich einer Bemessungsleistung 50 MW 3,4 Cent / kWh Der Anspruch auf die Vergütung besteht ab dem Abschluss der Maßnahme für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des restlich verbleibenden Teils des Jahres, in dem die Maßnahme abgeschlossen worden ist. Die Vergütungen gelten für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen werden. Sie gelten ferner für Strom aus Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen werden, mit der Maß-

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