Energiefibel

69 gabe, dass sich ab dem Jahr 2013 die Vergütungen jährlich zum 1. Januar um 1,0 Prozent verringern. Der Anspruch auf die Vergütung besteht auch für Strom aus Anlagen, die vor dem 1.Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wenn nach dem 31. Dezember 2011 die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht wurde oder die Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung erstmals nachgerüstet wurde und wenn die Wasserkraftnutzung den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes entspricht. Durch konsequente Ausschöpfung nahezu aller rentabler Standorte, wie wasserreicher Flüsse und Gebirge mit großen Höhenunterschieden, ist mittlerweile ein Großteil West- und Mitteleuropas mit großen Wasserkraftwerken erschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland erreicht mit rund 20 kW / km² an nutzbarem Wasserkraftangebot etwa den weltweiten durchschnittlichen Mittelwert. Es handelt sich hier vorwiegend um Fluss- und SpeicherseeKraftwerke mit Leistungen jeweils zwischen einigen hunderttausend und mehreren Giga-Watt. Die Vielzahl von Klein- und Kleinstanlagen mit ihren, auf den ersten Blick „kaum nennenswerten“ Leistungsausbeuten wird in dieser Bilanz jedoch meist noch nicht einmal berücksichtigt, obwohl sie nicht bloß in kleinen Randlagen zur autarken Energieversorgung oder Unterstützung betrieben werden. Anlagen bis 1000 kW werden als „Kleinanlagen“, solche unter 100 kW als „Kleinstanlagen“ bezeichnet. Ein Großteil davon ist entweder gar nicht erfasst oder nicht mehr bzw. noch nicht in Betrieb. Allein auf dem Boden der alten Bundesrepublik Deutschland befinden sich noch einige tausend alter Wassermühlen entlang nahezu aller Wasserläufe. Von diesen könnten wiederum zumindest ein Teil als eigenständige Klein- oder Kleinstkraftwerke weiter bzw. wieder betrieben werden. Diese Tabelle zeigt eine Auflistung der alleine in Bayern 2010 erfassten Wasserkraftwerke. Hierbei wird vor allem die große Anzahl der „Kleinstanlagen“ deutlich.

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