Energiefibel

79 sind, da Schwingungen und Lärm durch den Rotormast ins Gebäude abgeleitet werden können. Auch für kleine Windkraftanlagen sollten Schallleistungsdaten durch den Anlagenhersteller nachgewiesen werden, die auf Grund einer Typvermessung an einem Referenzstandort ermittelt wurden. Das Windenergiehandbuch http://windenergie-handbuch.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/ Windenergie-Handbuch-2011.pdf berichtet von Schallleistungspegeln bei Kleinwindkraftanlagen von 74 bis 94 dB(A) bei maximaler Anlagenleistung. Die Problematik des Schattenwurfes ist in der Regel bei Kleinwindkraftanlagen weniger stark ausgeprägt, dies sollte aber dennoch nicht außer Betracht gelassen werden. Auch hier ist der Anlagenbauer in die Pflicht zu nehmen. Autor: Dieter Fuchs Umweltschutzingenieur, Landratsamt Bad Kissingen

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