Baubroschüre

10 Grundsätzlich zuständig für Baugenehmigungsverfahren sowie die mit dem öffentlich-rechtlichen Baurecht zusammenhängenden Fragen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Dies ist für die Gemeinden im Landkreis Main-Spessart das Landratsamt. Das Bauamt ist zuständig für die Baugenehmigungs- und Abgrabungsverfahren, das Bauplanungsrecht, das Denkmalschutzrecht sowie das Wohnungswesen. Der Gesamtlandkreis wurde in vier Baubezirke aufgeteilt, die jeweils von einem rechtlichen und technischen Sachbearbeiter betreut werden. Der organisatorische Aufbau und die personelle Besetzung des Bauamtes unterliegen naturgemäß immer wieder verschiedenen Veränderungen. Der jeweils aktuelle Stand kann auf der Internetseite des Landkreises Main-Spessart (www.main-spessart.de/ bauen-energie/bauwesen.aspx) eingesehen werden. Die Baugenehmigungsbehörde im Landkreis Main-Spessart Am Mühlrain 34 Tel.: 0 93 53 / 9 99 97 Fax: 0 93 53 / 9 99 98 sabine.adelmann@t-online.de 97776 Eußenheim e-mail: @ Architekturbüro DANIELA WAGNER Baumhofstraße 14 97828 Marktheidenfeld Tel. 09391 810 727 www.architekturhoch2.de Entwurf Planung Beratung Betreuung Neubau Umbau Sanierung

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