Baubroschüre

21 Landkreis Main-Spessart Das Baurecht • Möbel nach Maß • Treppen & Geländer • Wintergärten & Vordächer • Sonnen-, Regen- & Insektenschutz • Notöffnungen & mech. Sicherheitstechnik • Reparatur- & Wartungsservice für Holz, Glas & Beschlag Schreinerei Sauer GmbH Aschfelder Straße 8 97776 Eußenheim-Aschfeld Telefon 09350/ 2 63 Telefax 09350/ 5 26 www.sauer-holzideen.de Erfahrung & Ideen rund ums Holz 7.6 Barrierefreies Bauen Bei der Planung und Ausführung von Gebäuden sind auch die Belange von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen. Die einzuhaltenden baurechtlichen Anforderungen sind in Art. 48 der Bayer. Bauordnung geregelt. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Aber auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern sollten die notwendigen Maßnahmen schon vorgesehen werden, damit später einmal mit relativ einfachen Mitteln die Wohnungen den altersgerechten Bedürfnissen angepasst werden können. Das Landratsamt Main-Spessart empfiehlt dringend, sich bereits bei der Planung mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. So können später teure Umbaumaßnahmen vermieden werden. Anforderungen im Detail Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Bei einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar, zugänglich und nutzbar sein. Diese Wohnungen müssen nicht in einem einzigen Geschoss liegen, sie können auch in gleicher Anzahl in unterschiedlichen Geschossen nachgewiesen werden, wenn sie über Aufzüge erreichbar sind. Wohnungen in höheren Gebäuden Liegt die Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses in einem Gebäude höher als 13 m, ist ein Aufzug erforderlich. Sind in einem derartigen Gebäude mehr als zwei Wohnungen geplant, muss mindestens ein Drittel aller Wohnungen den barrierefreien Anforderungen entsprechen. Barrierefreie Wohnnutzung Türen zu Wohn- und Schlafräumen, Toiletten, Bädern und Küchen sowie zu dem Raum für die Waschmaschine müssen eine lichte Breite von mindestens 0,90 m haben. In diesen Räumen ist auch jeweils eine ausreichende Bewegungsfläche von mindestens 1,20 m x 1,20 m für einen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe vorzusehen. Außerdem muss beidseitig ein fester und sicherer Handlauf angebracht werden. Dies gilt insbesondere auch für Küchen und vor Sanitärobjekten (WC-Becken, Waschtisch, Badewanne, etc.). Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Halten Sie die nach DIN 18040 vorgeschriebenen seitlichen Mindestabstände bei Sanitäreinrichtungen ein, damit gegebenenfalls Haltegriffe oder Einstiegshilfen montiert werden können. Duschbereiche sind stufenlos (bodengleich) auszuführen. Planen Sie insbesondere den Ablauf von Badewannen so, dass bei Bedarf der Umbau zu einer barrierefreien Dusche ohne großen Aufwand erfolgen kann. Achten Sie darauf, dass in den Plänen vorgesehene Bewegungsflächen später nicht durch Einbauten (z. B. Schächte) beeinträchtigt werden. Aus den Plänen ist nicht immer eindeutig ersichtlich, ob der Zugang zu Balkon oder Terrasse stufenlos vorgesehen ist. Dies wird zwar durch die Bayer. Bauordnung nicht vorgeschrieben, kann aber ein Kriterium bei der Entscheidung für eine barrierefreie Wohnung sein. 7.7 Dorferneuerung Dorferneuerungsprogramme wurden verabschiedet, um die Eigenart und den Eigenwert der Dörfer zu stärken und ihre harmonische Entwicklung zu fördern. Die Dorferneuerung dient als Mittler zwischen Tradition und Fortschritt. Erklärtes Ziel ist es, den Landwir

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