Baubroschüre

20 Das Baurecht 1. Grundsatz: Anpassung von Dachform und Dachneigung an die Bebauung der Umgebung. So passt z. B. zu steilen Satteldächern kein flachgeneigtes Dach, oder – vielleicht in Einzelfällen von kleineren Anbauten abgesehen – etwa ein Flachdach. Auch sollte man in ein Gebiet mit einfachen Gebäuden mit Satteldach keinen „Walmdachbungalow“ stellen, oder gar völlig fremde Dachformen wählen (z. B. Sheddach im Wohngebiet). 2. Grundsatz: Anpassung in Material und Farbe an die Umgebung. In einem Gebiet mit naturroten Biberschwanzziegeln als Dachdeckung sollte z. B. keine schwarze Schiefereindeckung verwendet werden (Material und Farbe unpassend). Bei der Farbwahl des Außenanstriches an den umliegenden Gebäuden orientieren, grelle Farben, zu starke Kontraste sowie „Modefarben“ vermeiden. 3. Grundsatz: Vermeidung von unmaßstäblichen Baumassen. Große, ungegliederte Fassaden in einer Umgebung mit kleinteiligen Fassaden sprengen beispielsweise den Maßstab. Eine einzelne, überdimensionierte Baumasse wirkt störend. 4. Grundsatz: Anpassung der Nebengebäude an den Hauptbau. Garagen und Nebengebäude sollten sich hinsichtlich der Dachform dem Hauptbau angleichen, bzw. sich an den umliegenden Gebäuden orientieren. 5. Grundsatz: Vermeidung von leichtgeneigten Pultdächern. Garagendächer mit sehr flacher Neigung wirken wie Provisorien. Entweder wirklich ein Flachdach, oder eine deutliche Neigung. 6. Grundsatz: Beschränkung auf wenige Gebäudeformen und Materialien. In der Beschränkung liegt auch hier die Qualität. Vergleiche frühere Bauten, die mit wenigen Materialien auskamen (Ziegel, Naturstein, Holz, Kalkmörtel). Das Haus soll keine „Baustoffsammlung“ sein. 7. Grundsatz: Beschränkung auf wenige Formate. Die mehrfache Verwendung eines Grundformates bei Fenstern und die Wiederholung der Größen und Gliederung bringt Ordnung und Ruhe in die Fassade. Großformatige „Panoramafenster“ wirken meist unproportioniert. Senkrechte Glasbausteinfelder über mehrere Etagen passen nicht zum Mauerwerksbau. 8. Grundsatz: Anpassung an das Gelände. Ein erdgeschossiger Bau sollte max. zwei Eingangsstufen aufweisen. Baukörper sollten dem Gelände folgen. Das natürliche Gelände sollte möglichst unverändert beibehalten werden. 9. Grundsatz: Jedes Bauwerk eingrünen. Selbst gut gestaltete Bauwerke wirken ohne Eingrünung kahl. Man vergleiche gut eingegrünte, gewachsene Orte mit neuen Siedlungen ohne Grün. Selbstverständlich dauert es einige Zeit, bis eine gewisse Größe der Pflanzen erreicht ist. Bei der Art der Bepflanzung auf einheimische Pflanzen zurückgreifen, möglichst keine „Exoten“. Kugelberg 1 • 97225 Retzbach • Telefon (0 93 64) 73 50 D1: (01 71) 1 44 57 38 • WWW.HAFNER-HECK.DE Fenster, Haus- und Eingangstüren aus Kunststoff. Wir fertigen selbst und montieren. Karolingerstraße 45 · 97753 Karlstadt-Karlburg Tel.: 09353 1201 · Fax: 09353 6624 info@fenster-martin.de · www.fenster-martin.de

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