Baubroschüre

23 Das Baurecht sowie Gemeinden und Bürger. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse sind das Amt für Ländliche Entwicklung, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt. 7.8 Städtebauförderung Die Städtebauförderung dient der städtebaulichen Erneuerung in Städten, Märkten und Gemeinden. Sie kommt in Städten und größeren Gemeinden gleichermaßen zur Anwendung. Ziel ist es, städtebauliche Missstände in einem festumgrenzten Sanierungsgebiet zu beheben. Zu diesem Zwecke werden von der Gemeinde bzw. einem beauftragten Planungsbüro „Vorbereitende Untersuchungen“ durchgeführt. Diese bestehen aus der Bestandsaufnahme und der Formulierung der Sanierungsziele in Form einer städtebaulichen Rahmenplanung, die mit den Bürgern und beteiligten ten und allen Bürgern im Dorf das Leben, Wohnen und Arbeiten zu erleichtern und ihre Heimat unter Wahrung der in Jahrhunderten entstandenen Wesensmerkmale lebens- und liebenswert zu gestalten. Die Dorferneuerung ist ein Gemeinschaftswerk der Bürger und der Gemeinden. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie von den Dorfbewohnern angenommen und aktiv getragen wird. Auf ihre Mitwirkung kommt es entscheidend an, wenn Verbesserungen bei der Gestaltung der privaten Hofflächen, Vorgärten und Gebäude sowie der öffentlichen und halb öffentlichen Plätze, Wege und Straßen gefunden werden sollen. Offene und für den Bürger einsichtige Planungen sowie frühzeitige und ständige Bürgerbeteiligung sind die beste Gewähr für ein gutes Gelingen. In der Dorferneuerung werden Maßnahmen im gemeinschaftlichen, öffentlichen und privaten Bereich gefördert. Empfänger der Zuschüsse sind vor allem die Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigung (das ist der Zusammenschluss der Grundeigentümer im Verfahrensgebiet)

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