Baubroschüre

27 Landkreis Main-Spessart Was macht... und was kostet...? Willi Hannemann Mobil 0172 - 7 60 60 55 whannemann@primagas.de Modernisierer und Bauherren, aufgepasst! Maximale Förderung mit dem PRIMAGAS Förder-Service. Wie Sie sich mit unserem Förder-Service ganz einfach das Maximum an Förderung für Ihre neue Heizung sichern können, erfahren Sie auf www.primagas.de oder beim PRIMAGAS Kundenberater in Ihrer Nähe. Schritte zur Zusammenarbeit Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, muss der Planer erst einmal die Vorstellungen, Wünsche und Lebensgewohnheiten des Bauherrn kennenlernen. Er muss den augenblicklichen Raumbedarf erforschen, aber auch die zu erwartenden Entwicklungen und Veränderungen in der Zukunft sowie die finanziellen und zeitlichen Vorstellungen des Bauherrn berücksichtigen. Andererseits soll sich der Bauherr informieren, welche Beratungen und Leistungen der Planer erbringen kann. Der erste Schritt einer konkreten Zusammenarbeit ist getan, wenn der Planer alle notwendigen Grundlagen ermittelt hat. Dazu gehört eine Begehung des Grundstücks, an die sich die Erkundung der baurechtlichen Möglichkeiten (Bebauungsplan, Baumbestand, Denkmalschutz etc.) anschließt. In der nächsten Phase fertigt der Planer die ersten Skizzen an. In ihnen werden die bisher geäußerten Wünsche des Bauherrn berücksichtigt sowie das Raumprogramm, die Erschließungsmöglichkeiten und die Einbindung in die Umgebung. Sobald sich die Partner auch Gedanken über Konstruktion und Materialien sowie den Standard des Innenausbaus gemacht haben, kann der Planer eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen. Jetzt ist auch der Zeitpunkt für die schriftliche Fixierung des Vertrages mit den Entwurfsverfasser gekommen. Planungsablauf Ist der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstanden, kann der Planer in die Entwurfsplanung einsteigen, d. h. alle Pläne werden jetzt detailliert im Maßstab 1:100 ausgearbeitet und zusammen mit dem Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht. Die Gemeinde gibt zu dem Bauvorhaben eine bauplanungsrechtliche Stellungnahme ab und legt den Bauantrag zusammen mit dieser Stellungnahme unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde vor. Mit der Ausführungsplanung werden alle späteren Bauschritte sowie die Ausstattung so konkretisiert, dass die Handwerker nach diesen Planungsunterlagen arbeiten können. Anhand der Ausführungsplanung können außerdem die Baumassen als wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibungen und Kostenangebote ermittelt werden. Die Leistungsverzeichnisse bieten die Voraussetzung, vergleichbare Kostenangebote von einzelnen Firmen für die jeweiligen Gewerke zu erhalten. Danach vergibt der Bauherr in Übereinstimmung mit dem Planer die einzelnen Arbeiten an Firmen seiner Wahl. Der Planer hat einen Terminablaufplan erstellt und die Handwerker an Ort und Stelle eingewiesen. Er überwacht die Ausführung und fertigt bei der Bauabnahme ein Protokoll an, wobei eventuell noch vorhandene Mängel festgehalten und die Nachbesserungsfristen vereinbart werden.

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