Baubroschüre

28 Was macht... und was kostet...? Parallel zum Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und die Zahlungen durch den Auftraggeber zu veranlassen. 8.2 Fachplaner und Ingenieure im Bauwesen Für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in der Vorbereitung, Planung, Überwachung und Ausführung von Bauvorhaben schreibt die Bayerische Bauordnung Fachleute mit spezieller Qualifikation vor, die vom Bauherrn, der im Regelfall selbst nicht über die erforderliche Qualifikationen verfügt, bestellt werden müssen. Dazu sollten möglichst frühzeitig qualifizierte Ingenieure beauftragt werden, da für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben bautechnische Nachweise erstellt werden müssen. Auch für verfahrensfreie Bauvorhaben können im Einzelfall bautechnische Nachweise erforderlich werden, wenn z. B. die Standsicherheit zweifelhaft ist. Bei Baubeginn müssen folgende Nachweise vorhanden sein: • Nachweise zur Standsicherheit • Nachweise zum vorbeugenden Brandschutz • Nachweise zum Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sowie zur Energieeinsparung. In der Planer- und Ingenieursuche der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau finden Bauherren und Auftraggeber kompetente und qualifizierte Partner und Berater für ihr Bauvorhaben. In dieser Expertendatenbank werden unabhängige Fachleute und Experten im Bauwesen veröffentlicht, die in die von der Kammer geführten amtlichen Listen und Servicelisten eingetragen sind: www.planersuche.de Weitere Informationen für Bauherren zum „Bauen in Bayern“, zum Baugenehmigungsverfahren sowie zu baurechtlichen und bautechnischen Fragen gibt es unter: www.bayika.de/de/bauherren

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