Baubroschüre

29 Landkreis Main-Spessart Was macht... und was kostet...? Roswitha Peters Dipl.-Ing. Bauwesen Beratende Ingenieurin Dietrich-Bonhoeffer-Str. 3 97828 Marktheidenfeld Telefon: 09391 / 856 - 7 Fax: 09391 / 856 - 8 Ingenieurbüro Peters www.energieberater-msp.de Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen geliefert werden und den genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln entsprechen. (Quelle: Wikipedia) 8.4 Der Brandschutzgutachter Ein Brandschutzgutachter ist ein Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. In der Regel beschäftigt er sich nicht mit der Brandursachenermittlung und -forschung. Das Aufgabengebiet besteht hauptsächlich in der Beratung von Bauherrn und Betreibern von Sonderbauten (z. B. gewerblichen Bauten, öffentlichen Gebäuden, Hochhäusern, Schulen, Krankenhäusern, Einkaufszentren usw.) sowie in der Erstellung von Brandschutzkonzepten und -gutachten für diese Gebäude. (Quelle: Wikipedia) 8.5 Der Bodengutachter Ein Bodengutachten wird benötigt, um Auskunft über die Beschaffenheit eines Bodens zu erhalten. Oft wird ein Bodengutachten angefertigt, um Aussagen über vorhandene geologische Verhältnisse zu bekommen. Beim Bau eines Hauses – insbesondere aber bei Großbauwerken – benötigt der Statiker genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründung des Gebäudes zu berechnen. Solche Gutachten nennt man Baugrundgutachten. 8.3 Der Tragwerksplaner oder Statiker Der Tragwerksplaner entwirft das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen. Er erstellt auch den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis. Grundlage seiner statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die er üblicherweise den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnimmt. Die Tätigkeit des Tragwerksplaners kann mit weiteren Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung oder dem Brandschutznachweis verbunden sein. Ziel seiner Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist die statische Berechnung angewandt, welche auf den Regeln der Baustatik beruht. In Ausnahmefällen dienen Versuche als Nachweis der Realisierbarkeit. Im Sinne des Bauordnungsrechts ist in Deutschland der Tragwerksplaner als Entwurfsverfasser oder als ein vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherrn herangezogener Sachverständiger tätig. Als Entwurfsverfasser hat er dafür zu sorgen, dass die für die

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