Baubroschüre

33 Landkreis Main-Spessart Die Wohnungsbauförderung Der Staat fördert die Bildung von Wohnraum durch verschiedene Programme. 1. Baudarlehen (0,5 % Verwaltungskostenbeitrag und 1 % Tilgung auf 15 Jahre fest) Gefördert wird z. B. • Die Schaffung von selbst genutzten Wohnraum im eigenen Haus oder in einer eigenen Eigentumswohnung durch den Bau oder Ersterwerb • Zweiterwerb bestehenden Wohnraums in Form von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswoh- nungen • baulichen Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder nicht nur vorüber- gehend schwer kranker Menschen 2. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (zinsverbilligtes Darlehen auf 10 oder 15 Jahre fest) Gefördert werden • Neubau von Wohnraum • Erwerb von neugeschaffenen Wohnraum (Ersterwerb) • Erwerb von vorhandenen Wohnraum (Zweiterwerb) Welche Unterlagen werden für die Beratung auf Förderung benötigt: • Einkommensnachweise • Vorentwurf des geplanten Vorhabens mit Berechnung des Bruttorauminhaltes und der Wohnfläche Wichtiger Hinweis: Mit den Bauarbeiten darf vor Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden bzw. es darf noch kein Kaufvertrag abgeschlossen sein.

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