Baubroschüre

12 Die Baugenehmigung 4.1 Voraussetzungen und Pflichten Für den Bauantrag, die Bauvoranfrage, die Anzeige der Genehmigungsfreistellung und die sonstigen formellen Anträge ist die Verwendung von bestimmten Formularen vorgeschrieben. Diese sind im örtlichen Schreibwarenhandel als Set erhältlich oder können von der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern heruntergeladen werden (www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/ baurechtundtechnik/a001_bauantrag.pdf). Bauvoranfrage Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides mittels der vorgeschriebenen Formblätter sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest: • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000, • Baubeschreibung, • Bauentwurfsskizze. Diese Unterlagen müssen dreifach über die zuständige Gemeinde beim Bauordnungsamt eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheides empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich Ihren Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Die Verwaltungsgebühren für einen verbindlichen Vorbescheid liegen zwischen 40 und 2.500 €, je nach Größe und Verwaltungs- aufwand. Sie werden teilweise auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden. 4.2 Der Bauantrag zur Erteilung der Baugenehmigung Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist bei der Stadt/ Gemeinde in dreifacher Ausfertigung einzureichen, in der das Baugrundstück liegt. Folgende Unterlagen sind regelmäßig erforderlich: 1. Der Bauantrag und die Baubeschreibung nach amtlichem Muster, vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser. 2. Ein amtlicher Katasterauszug (M 1:1000), nicht älter als ein halbes Jahr und unverändert (keine Einzeichnung des Bauvorhabens). 3. Vier Ablichtungen des Katasterauszugs mit Einzeichnung und Bemaßung des Bauvorhabens, der Baugrenzen und der Abstandsflächen. Die Abstandsflächen sind auch rechnerisch nachzuweisen. 4. Die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Ansichten, Grundrisse, Schnitte). 5. Die dazugehörigen Berechnungen (Wohnfläche, Nutzfläche, um- bauter Raum und Baukosten). Hinsichtlich der Baukosten sind die jeweils gültigen amtlichen Richtsätze zugrunde zu legen. Diese können auf der Internetseite des Landkreises Main-Spessart ein- gesehen oder direkt im Bauamt des Landratsamtes erfragt werden.

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