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Der Landkreis und seine Kommunen

Als einzige Kommune im Landkreis ergaben sich

für die Stadt Rieneck keinerlei Veränderungen.

Auf ungewöhnliche Weise kam es zur Bildung der

Verwaltungsgemeinschaft Partenstein. Die heutige

Mitgliedsgemeinde Neuhütten sollte ebenso wie

deren Nachbargemeinde Wiesthal der Verwaltungs-

gemeinschaft Lohr zugeordnet werden, für Parten-

stein waren – ebenso wie für die Stadt Rieneck –

keine Veränderungen vorgesehen. Die Gemeinde

Neuhütten wollte allerdings mit der nahe gelege-

nen Gemeinde Heigenbrücken im Nachbarlandkreis

Aschaffenburg eine Verwaltungsgemeinschaft

eingehen und beschritt den Rechtsweg. Durch

Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes wurde

die Zuordnung der Gemeinde Neuhütten zur Ver-

waltungsgemeinschaft Lohr für nicht sachgerecht

erklärt und die Bildung einer Verwaltungsgemein-

schaft mit Sitz in Partenstein unter Beteiligung der

Gemeinden Neuhütten und Wiesthal für gutgehei-

ßen. Durch Rechtsverordnung der Regierung von

Unterfranken kam es dann anschließend rasch zur

Bildung dieser Verwaltungsgemeinschaft.

Insgesamt betrachtet wurde die Gemeinde-

und Verwaltungsneugliederung im Landkreis

Main-Spessart behutsam und maßvoll angegangen

und durchgeführt. Vor allem wurde bewusst darauf

verzichtet, durch zu weit gehende Eingemein-

dungen oder Gemeindezusammenschlüsse „neue

Gemeinden“ zu schaffen, die im Hinblick auf die

gewachsenen nachbarschaftlichen Beziehungen

und auch in räumlicher Hinsicht problematisch

gewesen wären. In wenigen Einzelfällen konnte

allerdings aus zwingenden Gründen nicht auf

Entscheidungen verzichtet werden, die von der

früheren Gemeinde bzw. deren Bevölkerung nicht

gewollt waren.

A

uch im Landkreis Main-Spessart hat die

am 01.05.1978 abgeschlossene Gemeinde-

gebietsreform in Bayern zu umfassenden

Veränderungen geführt. So gab es Ende 1970

auf der Fläche des heutigen Landkreises noch

120 selbstständige Städte, Märkte und Gemeinden.

Nach Abschluss der Gemeindegebietsreform redu-

zierte sich diese Zahl auf 40 Kommunen. 31 dieser

Gemeinden gehören den sieben Verwaltungs-

gemeinschaften an, neun haben eine eigene Ver-

waltung (Einheitsgemeinden). Im Einzelnen stellt

sich dies wie folgt dar:

Einheitsgemeinden

Stadt Arnstein, Gemeinde Eußenheim, Markt

Frammersbach, Stadt Gemünden a.Main, Kreisstadt

Karlstadt, Stadt Lohr a.Main, Stadt Marktheiden-

feld, Stadt Rieneck, Markt Triefenstein

Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn

Gemeinde Aura i.Sinngrund, Gemeinde Fellen,

Markt Burgsinn, Gemeinde Mittelsinn, Markt

Obersinn

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main

Gemeinde Gössenheim, Gemeinde Gräfendorf,

Gemeinde Karsbach

Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim

Gemeinde Hasloch, Markt Kreuzwertheim,

Gemeinde Schollbrunn

Verwaltungsgemeinschaft Lohr

Gemeinde Neuendorf, Gemeinde Neustadt a.Main,

Gemeinde Rechtenbach, Gemeinde Steinfeld

Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld

Gemeinde Birkenfeld, Gemeinde Bischbrunn,

Gemeinde Erlenbach b. Marktheidenfeld, Gemeinde

Esselbach, Gemeinde Hafenlohr, Markt Karbach,

Gemeinde Roden, Stadt Rothenfels, Gemeinde

Urspringen

Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

Gemeinde Neuhütten, Gemeinde Partenstein,

Gemeinde Wiesthal

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

Gemeinde Himmelstadt, Gemeinde Retzstadt,

Markt Thüngen, Markt Zellingen

Der Landkreis

und seine

Kommunen

Die gemeindliche Verwaltungsgliederung