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Denkmalpflege / Stadtsanierung und -entwicklung / Dorferneuerung

Der Schutz und die Pflege der Denkmäler, der Kunst und der Geschichte

ist in Bayern mit Verfassungsrang ausgestattet und Aufgabe des Staates,

der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 141

der Bayer. Verfassung). Herabgewürdigte Denkmäler sind möglichst ihrer

früheren Zweckbestimmung wieder zuzuführen, und kennzeichnende Orts-

bilder soweit als möglich zu schonen und zu erhalten.

Denkmalpflege / Stadtsanierung

und -entwicklung / Dorferneuerung

D

ie Sorge um unsere kulturgeschichtliche

Überlieferung und den Bestand unserer

Baukultur, aber auch die Erkenntnis der

zunehmenden Unwirtlichkeit und Unmenschlich-

keit unserer modernen Städte und Dörfer haben

schließlich zur Schaffung eines Systems von Maß-

nahmen geführt, das aus den drei Säulen Denk-

malpflege, Stadtsanierung und Dorferneuerung

besteht, wobei alle – jeweils für einen speziellen

Aufgabenbereich konzipiert – das gleiche Ziel

verfolgen: die Erhaltung und Pflege der über-

kommenen Kulturgüter unseres Landes sowie die

maßvolle Anpassung an die heutigen Bedürfnisse.

Denkmalpflege

Die Städte und Dörfer des Landkreises

Main-Spessart werden ganz entscheidend

geprägt durch die Vielzahl von Baudenkmälern

und Ensembles wie historische Stadtkerne und

Straßenbilder. So führt die Liste der Baudenkmä-

ler für unseren Landkreis weit mehr als 2.000

geschützte Bau- und Bodendenkmäler, Bildstöcke,

Ausstattungsstücke usw. auf.

Dieser wertvolle in Jahrhunderten gewachsene

und überkommene Kulturbesitz ist jedoch in steter

Gefahr. Der natürliche Alterungs- und Verfalls-

prozess historischer Bausubstanz wird durch die

zunehmende Umweltverschmutzung in besorgnis-

erregendem Maße beschleunigt. Vor allem aber

die teilweise überzogenen Ansprüche an angeblich

unabdingbare Lebens- und Komfortvoraussetzun-

gen führen immer mehr zur Aufgabe und schließ-

lich zum Verlust alter Häuser.

Die Denkmalpflege muss somit auf die Erhaltung

der historischen Substanz des Denkmals abzielen,

also dem Original in der auf uns überkommenen