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Jobcenter

Main-Spessart

Das Jobcenter Main-Spessart stellt eine gemein-

same Einrichtung der Agentur für Arbeit (Würz-

burg) und des Landkreises Main-Spessart dar. Es ist

eine selbstständige Behörde mit Sitz im Gebäude

des Landratsamtes.

Aufgabe des Jobcenters ist es zum einen, erwerbs-

fähigen Leistungsberechtigten und den mit ihnen

in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Leis-

tungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II)

zu gewähren. Hierzu zählen Leistungen für den

Regelbedarf, für Unterkunft und Heizung und für

einzelfallbedingte Mehrbedarfe, z. B. bei Schwan-

gerschaft usw. Das Arbeitslosengeld II ist bedarfs-

abhängig und damit gegenüber eigenen Möglich-

keiten, den Lebensunterhalt durch Einkommen

oder Vermögen sicherzustellen, sowie anderen

Sozialleistungen grundsätzlich nachrangig.

Zum anderen ist die Vermittlung in Arbeit und Aus-

bildung Aufgabe des Jobcenters. Hierbei werden

je nach Einzelfall, neben der Hilfe bei der Stellen-

suche, geeignete Eingliederungsleistungen wie z. B.

Mobilitätshilfen, Bewerbungskostenerstattungen,

Weiterbildungen, Eingliederungszuschüsse oder

Arbeitsgelegenheiten erbracht. Den betroffenen

Personen soll vor dem Hintergrund des gesetzli-

chen Prinzips „Fördern und Fordern“ die indivi-

duelle Möglichkeit eröffnet werden, ihren Lebens-

unterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften

zu bestreiten.

Voraussichtlich ab 1. August 2014 ist das Job-

center in der Würzburger Straße 11 in Karlstadt

untergebracht.

Das Sozialwesen

mehr alleine regeln kann, und wenn er für diesen Fall

nicht bereits im Vorfeld durch eine Vorsorgevollmacht/

Betreuungsverfügung eine wirksame Vertretungsrege-

lung getroffen hat. Zuständig für die Bestellung eines

Betreuers ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht),

und zwar auf der Grundlage eines Vorschlags durch die

Betreuungsstelle beim Landratsamt.

Dieser Betreuungsstelle fallen darüber hinaus noch

folgende Aufgaben und Funktionen zu:

— Beratung und Unterstützung von gerichtlich bestell-

ten Betreuern, Betroffenen und Angehörigen

— Aufklärung und Beratung zu Vorsorgevollmachten,

Betreuungs- und Patientenverfügungen

— Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern und För-

derung gemeinnütziger Organisationen

— Bereitstellung eines ausreichenden Einführungs- und

Fortbildungsangebotes für Betreuer

— Beratung über Fragen von Beglaubigungen für

Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und

Betreuungsverfügungen

— Führung von Betreuungen im Bedarfsfall

— Unterstützung für das Betreuungsgericht durch

Sachverhaltsermittlungen

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket betrifft den Perso-

nenkreis der Kinder, Jugendlichen und z. T. auch der

jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, die bzw. deren Eltern

Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzulage oder Hilfe

zum Lebensunterhalt beziehen.

Es umfasst Leistungen für den persönlichen Schul-

bedarf, für ein- und mehrtägige Veranstaltungen von

Schule und Kita, für das gemeinsame Mittagessen in

Schule, Kita und Hort, für Lernförderung, wenn das

Lernziel nicht zu erreichen oder die Versetzung gefähr-

det ist, für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit

sowie für die Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse).

Die Leistungen werden nur auf vorherigen Antrag

gewährt. Einzige Ausnahme ist die Beihilfe zum

Schulbedarf für die laufenden Bezieher von ALG II und

Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie wird automatisch in

den Monaten August und Februar mit ausbezahlt. Mit

Ausnahme des Schulbedarfs werden die Hilfen grund-

sätzlich nicht als Geld-, sondern nur als Sachleistung

bewilligt.