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Staatliches Veterinäramt

Verbraucherschutz

Den Schwerpunkt bildet die Überwachung aller

Lebensmittel vom Federweißen bis zum Gum-

mibärchen und aller Lebensmittelbetriebe von

der Imbissbude bis zum Feinkosthersteller. Die

drei Amtstierärzte sind Sachverständige bei der

Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln

tierischer Herkunft. Die vier Lebensmittel-

überwachungsbeamten führen Kontrollen und

Probenentnahmen in den Lebensmittelbetrieben

durch. Gemeinsam mit den Amtstierärzten beraten

sie die dort Verantwortlichen sowie die Verbrau-

cher zu Fragen der Lebensmittelhygiene.

Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

in den Metzgereien verfügt das Veterinäramt über

amtliche Tierärzte und Fachassistenten.

Zum Verbraucherschutz zählen auch die Überwa-

chung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln sowie

die Kontrolle der Futtermittel landwirtschaftlicher

Nutztiere. Deshalb werden die Apotheken der im

Landkreis niedergelassenen Tierärzte regelmäßig

von den Amtstierärzten überprüft. Ein Veterinär-

assistent kontrolliert und beprobt die Futtermittel

auf den Bauernhöfen und im Fachhandel.

Bekämpfung von Tierseuchen

Mit systematischen Programmen organisiert,

koordiniert und überwacht das Veterinäramt die

Bekämpfung von Seuchen bei Nutztieren, Fischen

und Bienen. Hierzu zählen auch Notstandspläne,

die ständig aktualisiert werden.

Viehverkehr, Viehhandlungen und Tiere in den

landwirtschaftlichen Betrieben werden regelmäßig

überprüft. Die Kennzeichnung des Nutzviehs wird

mitverwaltet, die Beseitigung von Tierkörpern und

Staatliches

Veterinäramt

Das Staatliche Veterinäramt befindet sich im Verwaltungs-

gebäude des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt mit

einem zusätzlichen Eingang von der Maingasse aus. Sein Personal

ist zuständig für die umfangreichen Aufgaben des öffentlichen

Verbraucherschutzes, die Tierseuchenbekämpfung sowie den Tier-

schutz im Landkreis und wirkt in einem Teilbereich der Öffentli-

chen Sicherheit und Ordnung mit.

Artgerechte Pferdehaltung im Gruppenlaufstall

Speiseabfällen überwacht. Das Veterinäramt stellt

zudem Gesundheitszeugnisse, z. B. für Haustiere,

die ins Ausland mitgenommen werden sollen, oder

für landwirtschaftliche Nutztiere, aus.

Bei der Tierseuchenbekämpfung wirken neben den

Amtstierärzten und dem Veterinärassistenten auch

die niedergelassenen Tierärzte mit.

Tierschutz

Die Amtstierärzte sind die Sachverständigen des

Landratsamtes in Tierschutzfragen. Bei ange-

zeigten oder vermuteten Verstößen gegen das

Tierschutzgesetz überprüfen sie die Haltungs-

bedingungen, sowie den Ernährungs- und Pflege-

zustand der Tiere. Ein Verstoß zieht Maßnahmen

von der Ermahnung über einen Bußgeldbescheid

bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere nach

sich. Transporte von Schlacht-, Nutz- und Zucht-

vieh, Viehhandelsbetriebe, landwirtschaftliche

Nutztierhaltungen, Schlachtstätten, gewerbliche

Tierzuchten und die Zoohandlungen des Land-

kreises werden regelmäßig kontrolliert. Auch bei

der Planung von Stallbauten gibt das Veterinäramt

Stellungnahmen ab.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Zu den Dienstaufgaben der Amtstierärzte zählt

auch die Mitwirkung beim Vollzug der sogenannten

bayerischen „Kampfhunde-Verordnung“, z. B. die

Feststellung der Rasse und die Prüfung der Schlüs-

sigkeit von Sachverständigen-Gutachten. Ebenso

steht das Veterinäramt den Landkreisbehörden

zur Beurteilung von Verhaltensauffälligkeiten bei

Hunden aller Rassen und zur Einschätzung der

Gefährlichkeit bestimmter exotischer Tiere (z. B.

Schlangen) zur Verfügung.