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Die „Ent­ste­hung“ des Land­kreises Main-Spessart und die Kreis­sitz­ent­schei­dung

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Die „Entstehung“ des Land­kreises Main-Spessart und die Kreis­sitz­ent­scheidung

Etwa zu Beginn des Jahres 1971 begann die „heiße Phase“ der Landkreisreform. Am 1. Februar 1971 fand bei der Regierung von Unterfranken eine Besprechung mit allen Landräten unter Leitung des Regierungspräsidenten Dr. Robert Meixner statt. Dieser erläuterte die Kriterien, die nach Vorstellung des Innenministeriums im Zusammenhang mit der Kreisreform zu beachten seien, insbesondere sollten die neuen Kreise mindestens 80.000 Einwohner haben. Mitte Februar 1971 legte die Regierung von Unterfranken Vorschläge zur Kreisreform auf den Tisch. Danach sollte der Landkreis Karlstadt „gevierteilt“ werden. Konzipiert wurde der Landkreis Mittelmain mit Kreissitz Lohr am Main, dem auch Teile des Landkreises Karlstadt zugeschlagen werden sollten. Der Kreistag Karlstadt protestierte dagegen, dass der östliche Raum des Landkreises nach Schweinfurt zugeordnet werden sollte. Der Kreistag Lohr am Main dagegen begrüßte in seiner Sitzung vom 15. Februar 1971 den Vorschlag zur Bildung des Landkreises Mittelmain mit Kreissitz Lohr a. Main. Das Landratsamt Gemünden teilte der Regierung zeitgleich mit, man möge von der Auflösung des Landkreises unter Zuordnung zum „Landkreis Lohr“ absehen, da dies eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Blick auf das Gebäudeensemble am Marktplatz in Karlstadt im Jahre 1960. Hier hat heute das Landratsamt seinen Sitz.

Die Entscheidung, den Kreissitz nach Karlstadt und nicht nach Lohr zu ­legen, gefiel nicht allen Landkreisbewohnern. Rund 4000 Lohrer protestierten am ­27.   März 1973 in München gegen die Entscheidung.

Der Bayerische Gemeindetag vertrat die Auffassung, die Gebiets- und Verwaltungsreform in Bayern fände „im Stile mittelalterlichen Land­raubs“ statt. In der Bayerischen Staatszeitung vom 21. Mai 1971 wurden die Vorschläge der Bayerischen Staatsregierung zur Neuordnung der Landkreise veröffentlicht. Dabei wurde der größte Teil des Landkreises Karlstadt einem neuen Landkreis mit den Kreisen Marktheidenfeld, Lohr und Gemünden zugeordnet. Landrat ­Erwin Ammann appellierte nun Geschlossenheit zu zeigen, damit auch der Sitz der Kreisverwaltung, wie vom Innenminister angedeutet, in ­Karlstadt bleiben könne. Nur dort sei ein neues, modernes Landratsamtsgebäude vorhanden und dort bestehe auch der modernste und größte Straßenbauhof in Unterfranken.

Am 5. Oktober 1972 fand dann die entscheidende Kreistagssitzung statt. Bei der maßgeblichen Abstimmung stimmten 33 Kreisräte für den Kreissitz Karlstadt, 28 Kreisräte für den Kreissitz Lohr. Mit 37 zu 23 Stimmen wurde dann der Name „Main-Spessart-Kreis“ beschlossen. Diese Entscheidung wurde vom Landtag bestätigt und trat 1973 in Kraft.

Der Text enthält Auszüge aus einem gleichnamigen Bericht von Karl Scherer, erschienen aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des Landkreises.

Fotos: Landratsamt Main-Spessart, Georg Heußner